Schwere Zeiten

Information zum neuen Jugendschutzgesetz

Leider kein Scherz - CD aus dem Media Markt Goslar

Nach dem Amoklauf von Erfurt beschloß die Bundesregierung unter Ablehnung der Union (die ein noch härteres Gesetz gefordert hat) in einem Schnellschuß das neue Jugendschutzgesetz, das am 1. April 2003 in Kraft getreten ist. Es mutet wie ein Aprilscherz an, ist aber leider bittere Realität.
Vor allem für die Retrogaming-Freunde ändert sich eine Menge. Denn ab jetzt sind nicht nur die Alterseinstufungen der USK bindend, sondern es gilt zudem bei Computerspielen nicht mehr die "Unschuldsvermutung". Ein Spiel, was von der USK nicht getestet worden ist, wird grundsätzlich wie ein solches behandelt wie ein solches, das "ab 18" eingestuft worden ist. Darunter fallen nicht nur alle Importspiele, damit auch alle PC Engine-Spiele, sondern auch alle Spiele, die vor 1994 erschienen sind - denn erst in diesem Jahr wurde die USK gegründet. NES, Sega Master System, MB Vectrex, Atari VCS, der Amiga, der Atari ST und der "Brotkasten" C64 sind wohl die prominensten Konsolen/Computer, die allesamt unter diese Grenze fallen. Diese Spiele dürfen nicht nur nicht mehr an Kinder verkauft werden, sondern auch Eltern, die ihre Kinder "Mario Bros." spielen lassen, begehen nach dem neuen Jugenschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit Geldbußen bis zu 50.000 EUR geahndet werden.
Alle Spiele "ab 18" und alle nicht eingestuften Spiele dürfen weder zu Verkaufszwecken auf dem Versandweg importiert werden noch per Versand verkauft werden. Allerdings bedeutet "Versand" im Sinne des Gesetzes eine Zustellung per Post o.ä. ohne persönlichen Kontakt von Verkäfer und Käfer sowie ohne dass der Versender sicherstellt, dass der Empfänger der Sendung minderjährig ist. Der Final Match Tennis Shop wird deswegen seine Kunden deswegen einmalig um eine Ausweiskopie bitten (Reisepaß oder vergleichbares ist ebenfalls in Ordnung), wenn ihr bei mir nach dem 1. April 2003 bei mir bestellt. Momentan ist noch nicht ganz klar, wie die Absicherung, dass der Empf&aum;nger volljährig ist, aussehen muss. Sollte irgendwann zu allem Übel das PostIdent-Verfahren bindend werden, würdet ihr mit zusätzlichen Versandkosten um die 10 EUR belastet werden müssen - de facto also das Ende des Versandhandels. Das ganze gilt nur für Softwarebestellungen, Hardware unterliegt keiner Altersbeschränkung.
Ob das Versand-Importverbot durchgesetzt wird, ist allerdings noch nicht sicher. Nach Auskunft des Zoll-Informationsdienst am 1. April gibt es diesbezüglich keine neue Dienstvorschrift und erstmal werden die Waren "sauber durch den Zoll gehen", die es bisher auch getan haben. Es ist auch nicht klar, ob allein der Akt der Selbstverzollung im Zollamt reicht, um die Volljährigkeit des Empfängers zu identifizieren.
Hier eine kurze, unvollständige Übersicht für Euch, was sich ab dem 1. April alles ändert:

Spiele, bei dem der Konsument jünger als die Altersfreigabe ist,

Spiele "ab 18" und Spiele, die nicht eingestuft sind

Analog gilt das auch für Video-DVDs, Kinofilme usw. Deswegen sehe ich mich gezwungen, vor dem Versand - auch bei mir bekannten Personen, einmalig bei Bestellungen eine Personalausweiskopie/Reisepaßkopie zu verlangen. Nicht nur für Euch, auch für mich bedeutet das eine Unannehmlichkeit, um die ich leider nicht herumkomme - denn natürlich droht auch mir eine Strafe von bis zu 50.000 EUR, erste Androhungen soll es wohl bei Kollegen gegeben haben. Als kleine Wiedergutmachung werde ich verstärkt per Rechnung versenden.
Ein anderes Problem könnte wie oben angedeutet allerdings auch sein, dass ich keine Ware mehr per Post einführen darf. In diesem Fall werde ich ggf. dazu übergehen, die Ware physisch, also als Gepäck im Flugzeug, einzuf&uuhren. Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Final Match Tennis Shop schließen muss.

Auswirkungen für die Final Match Tennis Tour

Leider Gottes müssen wir auch das Jugendschutzgesetz in der Final Match Tennis Tour umsetzen. Deswegen sehen wir uns gezwungen, bis auf weiteres Jugendliche vom Spielbetrieb auszuschließen. Wir hoffen, dass es bald eine Ausnahmegenehmigung für Retro-Games gibt, so dass Jugendliche dann wieder spielberechtigt sein können. Jugendliche sind weiterhin in der Spielerbörse sehr willkommen - wenn ihr Euch privat trefft oder zu Hause gegen Jugendliche spielt, ist das auch sicherlich eine Sache, die wir nur unterstützen können. Das Risiko gerade dadurch, dass Spielergebnisse hier offen nachlesbar sind und auch weiterhin bleiben sollen, möchten wir gerade in der unklaren Anfangsphase dieses Gesetzes nicht eingehen.
Jugendliche Spieler werden in der Spielerbörse mit dem "U17"-Symbol gekennzeichnet:

das U17-Logo



Wenn ihr Euch fragt, warum die Modern Talking-Single "ab 18" ist: sie enthält als Bonustrack das Musikvideo, dieses ist natürlich nie bei der FSK gewesen, deswegen gilt das Video und damit die gesamte Maxi als "ab 18" und darf nicht an Jugendliche verkauft werden